Die Arbeitsbedingungen der Lkw-Fahrer sollen besser werden. Dieses Ziel solldurch ein Maßnahmen-Paket erreicht werden, das die EU-Kommission am Mittwoch vorgeschlagen hat. Es enthält Ideen zu vier künftigen Gesetzen: einheitliche Arbeitszeiten, Unterbindung des illegalen Einsatzes von Fahrern, effizientere Straßenkontrollen und Mindestnormen zur Aus- und Weiterbildung. Das "Sozialpaket" wurde geschnürt, um festgefahrene Gesetzgebungs-Projkte flott zu bekommen - vorrangig den Richtlinien-Entwurf zur Fahrer-Arbeitszeit. Vorgeschlagen wird, den Zankapfel - die Einbeziehung der Selbstständigen - vorläufig auszuklammern. Im Herbst soll eine Verordnung zur Überprüfung der Arbeitsverhältnisse von Fahrern auf EU-Lastkraftwagen vorliegen. Sie soll die Schwarzarbeit von Drittland-Fahrern stoppen. Alle EU-Staaten werden zur Einführung einer "Fahrerbescheinigung" verpflichtet. Dieses Zeugnis für ein ordnungsgemäßes Arbeitsrechtsverhältnis erhalten Fahrer von Transportunternehmen, die eine Gemeinschaftslizenz nach Verordnung 881/92 besitzen. Für wirksamere Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten soll die Mindestnorm angehoben werden. Sie liegt derzeit bei der Überprüfung von einem Prozent der Arbeitstage. Der Kontroll-Vorschlag soll zur Jahreswende kommen - gleichzeitig mit einem Richtlinien-Entwurf zur Grundausbildung für neue und zur regelmäßigen Weiterbildung für alle Fahrer.
EU-Kommission präsentiert Sozialpaket für Straßengüterverkehr
Strittige Einbeziehung von Selbständigen in die Arbeitszeitrichtlinie soll zunächst ausgeklammert werden