Brüssel/Leipzig. Die EU-Kommission hat eine Garantie des Freistaates Sachsen für den Betrieb des Flughafens Leipzig/Halle in Höhe von 500 Millionen Euro gekippt. Die Garantie würde den Wettbewerb zugunsten des Expressdienstes DHL verzerren und sei deshalb unzulässig, erklärte die Brüsseler Behörde nach eingehender Prüfung des Falles am Mittwoch. Auswirkungen auf das operative Tagesgeschäft am Flughafen sind nach Angaben von DHL und Post nicht zu erwarten. Als Konsequenz aus der Entscheidung muss DHL an Sachsen den geldwerten Vorteil zahlen, der dem Unternehmen durch die Garantie entstanden ist. Die EU sprach von „weniger als eine Million Euro“. Die EU-Kommission hatte seit November 2006 untersucht, ob Sachsens Patronatserklärung mit EU-Recht übereinstimmt. Der Freistaat hatte DHL darin zugesichert, bis zu 500 Millionen Euro Schadenersatz zu zahlen, falls der Flughafen Leipzig/Halle nicht bestimmte Bedingungen – wie die Möglichkeit von Nachtflügen – erfüllt. Mit dieser Regelung sichere das Land Geschäftsrisiken von DHL zu Bedingungen ab, „die kein Privatinvestor akzeptiert hätte“, stellte die Kommission fest. DHL habe aber schon den Höchstbetrag an zulässigen Subventionen erhalten: „Die unbegrenzten Garantien durch die Rahmenvereinbarung und die Patronatserklärung sind daher aufzuheben.“ Die EU-Kommission wertete den Vorteil aus der Garantie als unzulässige Beihilfe, hieß es in Dresden. Dieser entstand, weil DHL keine Rücklagen bilden und damit kein Kapital binden musste. Es gehe aber nur um einen „sehr kleinen Betrag“, meinte Kommissionssprecher Jonathan Todd: „Weniger als eine Million Euro.“ Von der Garantie über 500 Millionen Euro, die über eine Zeitspanne von 30 Jahren gelten sollte, habe DHL ja nur neun Monate lang profitiert. Das Unternehmen könne weiterhin von Leipzig/Halle aus operieren: „Der einzige Unterschied ist, dass DHL das Risiko selbst tragen muss“, betonte der Kommissionssprecher. Öffentliche Investitionen in Höhe von 350 Millionen Euro für die neue Start- und Landebahn Süd des Flughafens stuften die Wettbewerbshüter hingegen als zulässige staatliche Beihilfe ein. Post-Vorstandschef Frank Appel sieht keine negativen Auswirkungen auf den Betrieb des DHL-Luftkreuzes, das von Brüssel nach Leipzig verlagert worden war. Die Post könne mit der Entscheidung gut leben, so Appel in Bonn. Die begrenzte Rückzahlungsforderung habe keinerlei Auswirkungen auf das operative Tagesgeschäft und auf die Entscheidung der Post-Tochter DHL, das zentrale europäische Drehkreuz auf Dauer in Leipzig zu betreiben. Ähnlich äußerten sich Sprecher von DHL und der Mitteldeutschen Flughafen AG, deren Hauptaktionär der Freistaat Sachsen ist. „Wir können das verschmerzen“, so ein DHL-Sprecher. Sachsen reagierte mit Bedauern auf die EU-Entscheidung. Die Schlüsse daraus müssten nun zunächst die Posttochter DHL und der Flughafen ziehen, hieß es in einer Mitteilung des Finanzministeriums in Dresden. Die Garantierklärung sei „ohnehin ausdrücklich“ unter der Bedingung abgegeben worden, dass die EU dieser zustimme. Nunmehr werde diese Patronatserklärung nicht wirksam. Dagegen begrüßte Finanzminister Georg Unland (parteilos) die von der EU genehmigten Investitionsbeihilfen für den Neubau der Start- und Landebahn Süd. „Das ist ein gutes Signal für weitere Arbeitsplätze in der Logistikbranche in Leipzig und ganz Sachsen“, so Unland in der Mitteilung. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die uneingeschränkte Nachtfluggenehmigung am Flughafen Leipzig/Halle 2006 stark beschnitten, Express-Transporte aber ausdrücklich erlaubt. Für diesen Donnerstag wird nach erneuten Anwohnerklagen eine weitere Entscheidung der obersten Verwaltungsrichter zu Nachtflügen erwartet, mit einem generellen Nachtflugverbot aber nicht gerechnet. (dpa/sv)
EU-Kommission kippt Millionen-Garantie für Flughafen Leipzig/Halle
Landesgarantie in Höhe von 500 Millionen Euro gekippt – aber keine Folgen für den Betrieb und Nutzer DHL