Brüssel. Die EU-Kommission hat die Neufassung der deutschen Ökosteuer genehmigt. Sie gilt rückwirkend vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2006. Gebilligt werden damit auch steuerliche Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht zu beschneiden („Spitzenausgleich“). Die Bundesrepublik hatte 1999 mit der ökologischen Steuerreform eine Umweltsteuer auf Strom eingeführt und die Kraftstoffsteuer erhöht. Im Juni 2003 meldete die Bundesregierung in Brüssel Veränderungen der Ökosteuer und des Spitzenausgleichs an. Da Steuerbefreiungen den betroffenen Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffen können, sind sie nach den EU-Regeln für staatliche Beihilfen zu bewerten. Diese Prüfung ergab, dass die Steuerbelastung eines energieintensiven Betriebes auch nach dem Spitzenausgleich höher sein wird als die in der EU-Energiesteuerrichtlinie vorgesehenen Mindeststeuersätze. Damit entspreche die Regelung EU-Recht, erklärte die Kommission. (vr/dw)
EU-Kommission billigt deutsche Ökosteuer
Brüssel genehmigt Ausnahmen für energieintensive Betriebe