Brüssel. Die EU-Kommission genehmigte eine Steuerermäßigung des italienischen Staates von 384 Millionen Euro zur Herstellung und Nutzung von Biodiesel bis 2010. Diese Beihilferegelung wird 2011 durch die Pflicht für jeden Kraftstofflieferanten abgelöst, einen Mindestanteil an Biosprit anzubieten. Bereits seit 1. Januar gilt ein Minimum von zwei Prozent der vorjährigen Gesamtliefermenge auf dem italienischen Markt. Verstöße werden mit Geldbußen bestraft. Brüssel hat bisher jede Staatsbeihilfe zur Förderung von Biodiesel genehmigt, wenn sie die Differenz zwischen den Produktionskosten einschließlich einer normalen Gewinnspanne und dem niedrigeren Marktpreis des herkömmlichen Dieselkraftstoffs nicht überstieg. Damit wurde eine Überkompensierung verhindert. Allerdings habe es noch nie Steuerermäßigung und Lieferpflicht in Kombination gegeben und es sei „gegenwärtig nicht abzusehen, wie sich dies auf dem Markt auswirken wird“, räumte die Kommission ein. Nach einer ersten Untersuchung kam sie zu dem Schluss, dass die Gefahr einer Überkompensation „trotz dieser Unwägbarkeiten“ ausgeschlossen werden könne und die Regelung mit dem Gemeinsamen Markt „vereinbar ist“. (dw)
EU: Italien darf Biodiesel fördern

Die EU-Kommission hat Italien erlaubt, die Steuern für Biodiesel herunterzusetzen