EU-Gericht: Anwohner können Aktionsplan gegen Feinstaub einklagen

25.07.2008 16:44 Uhr
Feinstaub 290
Anwohner haben ein Recht auf gute Luft

Anwohner können künftig bei den Behörden einen Aktionsplan zur Verringerung der Umweltbelastung durch Feinstaub erzwingen

Luxemburg/München. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gab mit dieser Entscheidung am Freitag einem Münchner Recht. Dieser wollte den Freistaat Bayern dazu verpflichten, einen Aktionsplan gegen die Feinstaubbelastung am viel befahrenen Mittleren Ring der Landeshauptstadt zu erstellen. Bayerns Umweltminister Otmar Bernhard (CSU) sieht unterdessen keinen neuen Handlungsbedarf. Denn in München und allen bayerischen Städten mit hoher Belastung gebe es inzwischen Aktionspläne zur Luftreinhaltung. Dem EuGH-Urteil zufolge müssen die EU-Mitgliedstaaten allerdings in einem solchen Aktionsplan keine Maßnahmen ergreifen, damit die Feinstaub-Grenzwerte nicht überschritten werden. Nötig sei lediglich, die Überschreitung der Grenzwerte „auf ein Minimum“ zu verringern, entschied das Gericht (Rechtssache C-237/07). Der Münchner Kläger hatte in dem Rechtsstreit „kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen“ verlangt, damit die maximal zugelassenen 35 Überschreitungen des festgelegten Wertes von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft pro Jahr eingehalten werde. In dem EuGH-Urteil heißt es, es sei mit dem „zwingenden Charakter“ der EU-Richtlinie zur Luftreinheit unvereinbar, wenn die betroffenen Personen die Verpflichtungen der Behörden nicht einklagen könnten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den EuGH angerufen, weil aus dem deutschen Recht kein Anspruch auf Aufstellung eines Aktionsplans hergeleitet werden könne. Man könne nur konkrete Maßnahmen - beispielsweise ein Verbot des Lastwagen-Verkehrs in bestimmten Straßen - einklagen. Der Europäische Gerichtshof stellte nun aber fest, dass eine Privatperson die Aufstellung eines Aktionsplans durchaus erwirken können muss, auch wenn sie andere Möglichkeiten hat, von den Behörden Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung zu erzwingen. (dpa/ak)

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.