Brüssel. In Kompromissverhandlungen haben sich Vertreter der EU-Mitgliedsländer und des EU-Parlaments auf neue Regeln für den Eisenbahnsektor geeinigt, die als wichtige Schritte zur Liberalisierung des europäischen Schienenverkehrs angesehen werden. Künftig muss es in jedem EU-Mitgliedsland eine unabhängige Aufsichtsbehörde geben, die über die faire Zuteilung der Trassen wacht. Bei Konflikten oder Klagen soll sie im Normalfall innerhalb von sechs Wochen eine Entscheidung treffen. In Ausnahmefällen kann die Zeit bis zu 16 Wochen betragen.
Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen in einem europäischen Netzwerk zusammenarbeiten, das vor allem die grenzüberschreitenden Fahrten koordinieren soll. Eine zentrale Regulierungsstelle auf EU-Niveau wird es erstmal nicht geben. Allerdings soll die EU-Kommission die Arbeit des Netzwerkes beobachten und in zwei Jahren nach Inkrafttreten der Beschlüsse eine Beurteilung abgeben mit der Möglichkeit, die Einrichtung einer zentralen EU-Aufsichtsbehörde zu empfehlen.
In Deutschland gibt es mit der Bundesnetzagentur bereits eine solche Behörde, deren Einrichtung jetzt für alle EU-Länder beschlossen wurde. Konflikte müssen in Deutschland innerhalb von vier Wochen geklärt sein. Der EU-Kompromiss verpflichtet die Mitgliedsstaaten außerdem dazu, Fünfjahrespläne für Investitionen in die Bahninfrastruktur zu veröffentlichen. Dadurch soll die Planungssicherheit der Marktteilnehmer erhöht werden. Die Mitgliedsstaaten müssen auch dafür sorgen, dass ein Infrastrukturbetreiber spätestens nach fünf Jahren keine roten Zahlen mehr schreibt.
Befinden sich ein Infrastrukturbetreiber und ein Eisenbahnunternehmen in einer gemeinsamen Holding-Struktur, wie das bei der Deutschen Bahn zurzeit der Fall ist, soll es mehr Transparenz bei den Geldtransfers geben, die zwischen den Unternehmen getätigt werden. Auf freiwilliger Basis dürfen EU-Mitgliedsstaaten Anreize für Lärmschutz schaffen. Trassenpreise können in einem Bonus-Malus-System für leiser fahrende Lokomotiven und vor allem Wagen niedriger ausfallen, als für herkömmliche.
Die Bestimmungen sind niedergeschrieben in der Neufassung des so genannten Ersten Eisenbahnpakets, das zur Liberalisierung des Bahnverkehrs in Europa führen soll. Die jetzt abgeschlossenen Kompromissverhandlungen in dem so genannten Trilogverfahren waren nötig geworden, weil sich die EU-Mitgliedsländer und EU-Parlament zunächst nicht auf gemeinsame Positionen einigen konnten. Den Ergebnissen der Verhandlungen müssen das Plenum des EU-Parlaments sowie der EU-Rat noch offiziell zustimmen. (kw)