EU: Behörden erhalten Zugang zu Transportregistern

21.09.2015 09:56 Uhr
Die Behörden sollen schneller ermitteln können, wo Container aus Drittstaaten herkommen

Eine neue Verordnung erlaubt es den Zoll- und Ermittlungsbehörden, auf die Daten des Container-Status zuzugreifen.

Brüssel. Transportunternehmen müssen in Zukunft enger mit dem Zoll und den Korruptionsbekämpfungsbehörden zusammen arbeiten. Nach einer Verordnung, die das Europäische Parlament Anfang September verabschiedet hat, erhalten die Ermittlungsbehörden Zugang zu den bestehenden Transportregistern.

Die neue Verordnung erlaubt es den Zoll- und Ermittlungsbehörden einschließlich dem europäischen Amt für die Betrugsbekämpfung (OLAF) auf die Daten des Container-Status („CSM directory“) und der Transportfirmen („transport directory“) zuzugreifen. Sie sollen damit zeitnahe Informationen über die Herkunft und die Route von Containern und anderen Frachten erhalten, die aus Drittstaaten oder anderen EU-Staaten in der EU ankommen. Die Transportunternehmen sollen den nationalen Behörden die Daten in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Die zuständigen Behörden werden von den Mitgliedsstaaten bestimmt und müssen von der EU-Kommission akzeptiert werden. Die Kommission wird aus den Daten ein europaweites Register über alle Ex- und Importe sowie Transitfracht erstellen.  (tw)

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