Brüssel. Für eine Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern und ihrer Kontrollen hat der EU-Ministerrat dem Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) gestern seine überarbeitete Position vorgelegt. Der Kompromissvorschlag, der in einer eineinhalbstündigen Abendrunde von den Delegationen beider Seiten und der EU-Kommission erörtert wurde, ist nach Ansicht des zuständigen EP-Berichterstatters Helmuth Markov (PDS) ein „Etappensieg“ in den Verhandlungen. So sei eine Einigung für die Definition der Lenkzeiten in Sicht. Die Kommission habe die EP-Forderung unterstützt, in Fuhrbetrieben zusätzlich die Einhaltung der EU-Arbeitszeitrichtlinie überprüfen zu lassen. Sie sieht eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vor. Die EU-Behörde sei auch für eine einheitliche Definition schwerer Verstöße und für EU-Regeln zu ihrer Ahndung, sagte der ostdeutsche EU-Abgeordnete. In dieser Frage habe er jetzt Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhalten. Er habe ebenfalls gestern in einem Grundsatzurteil zum Umweltschutz festgestellt, dass die EU die Mitgliedsländer zu strafrechtlichen Sanktionen verpflichten darf. Damit sei das Argument des Rates vom Tisch, dieses Problem gehöre ausschließlich in die nationale Kompetenz der Unionsstaaten. Zum digitalen Tachographen für die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten habe der Rat vorgeschlagen, ihn kurze Zeit nach Inkrafttreten der neuen Verordnung obligatorisch in alle neuen Lastwagen und Busse einbauen zu lassen. Die Kompromissbereitschaft dürfe aber „nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kuh noch nicht vom Eis ist", meinte Markov. Wesentliche EP-Forderungen lägen noch immer auf dem Tisch. Dazu zählten eine Anhebung der Fahrer-Tagesruhezeit von elf auf zwölf Stunden und „strikte betriebliche Kontrollen“. Eine Neufassung der Verordnung 3820/85 werde zudem nur mehr Sicherheit bringen, wenn sie für ausnahmslos jeden Berufsfahrer auf EU-Straßen gelte, ist sich der Experte sicher. Deshalb müsse die EU-Kommission über eine entsprechende Anpassung des AETR-Abkommens für international tätige Fahrer verhandeln. Mit der gestrigen Runde sei eine Annäherung gelungen. Eine erste Verständigung war am 5. Juli und eine Sitzung von EU-Länderexperten am 26. Juli gescheitert. Ein nächstes Gespräch ist für den 28. September anberaumt. Vorbereitet wird damit ein Vermittlungsverfahren, das am 12. Oktober beginnen soll. Ist bis zum 6. Dezember kein Konsens für das gesamte Paket der Fahrer-Sozialvorschriften gefunden, bleiben die alten Bestimmungen von 1985 in Kraft. (dw)
„Etappensieg“ bei Verhandlungen zu Lenk- und Ruhezeiten
EU-Ministerrat hat dem Verkehrsausschuss der des Europäischen Parlaments einen Kompromissvorschlag vorgelegt