Ansbach/Dinkelsbühl. Im Rechtstreit um ein Nachtfahrverbot für Lastwagen im fränkischen Abschnitt der Bundesstraße 25 hat die Stadt Dinkelsbühl erneut eine Niederlage einstecken müssen. Nach dem Bayerischen Verwaltungsgericht stufte auch das Verwaltungsgericht Ansbach in einem Hauptsacheverfahren das Nachtfahrverbot als rechtswidrig ein. Das Gericht gab damit zwölf klagenden schwäbischen Spediteuren recht. Das Gericht führte dabei neben formalen Gründen auch den Umstand an, dass die Zahl der nachts durch Dinkelsbühl rollenden Lastwagen seit Einführung der Autobahnmaut für Lastwagen kaum zugenommen habe. „Der Verkehrszuwachs von nicht mehr als zwei Lastkraftwagen über 12 Tonnen pro Nachtstunde, das heißt von 24 auf 26 Fahrzeuge, ist noch nicht als erheblich einzustufen“, erklärte der Kammervorsitzende Günter Förster. Zudem seien die betroffenen Speditionen in der Region sowie im Norden Schwabens nicht ausreichend über die Ausnahmeregelungen informiert worden. Damit sei die gesamte verkehrsrechtliche Anordnung unwirksam. Der Kammervorsitzende räumte ein, dass das Urteil in diesem Punkt einen schalen Nachgeschmack habe, weil sich dieses Entgegenkommen der betroffenen Kreise und Kommunen gegenüber den Speditionsunternehmen nun gegen die Kommunen wende. Richter Förster betonte allerdings, dass Anwohner in der Region Feuchtwangen-Dinkelsbühl Mautausweichverkehr keineswegs dauerhaft dulden müssten. Vielmehr sei ein Durchfahrverbot möglich, wenn es mit dem benachbarten Regierungsbezirk Schwaben abgestimmt werde. Um eine schnelle höchstrichterliche Klärung der Frage zu ermöglichen, ließ das Gericht eine so genannte Sprungrevision zu; dazu müssten allerdings beide Parteien mit dem direkten Gang zum Bundesverwaltungsgericht einverstanden sein. (dpa)
Erneut Niederlage für Dinkelsbühl im Streit um Nachtfahrtverbot
Rechtstreit um ein Nachtfahrverbot für LKW im fränkischen Abschnitt der Bundesstraße 25: Verwaltungsgericht Ansbach stuft das Fahrverbot als rechtswidrig ein