Mit Inkrafttreten der VO (EU) Nr. 1266/2009 wird der Anhang 1B der VO (EWG) Nr. 3821/85 an den technischen Fortschritt angepasst. Zudem werden in dieser Verordnung weitere Verbesserungen und Maßnahmen am digitalen Kontrollgerät definiert, welche den Einsatz von unerlaubten Vorrichtungen oder Geräten erkennen und verhindern sollen.
Die Richtlinie 2009/4/EG der Kommission vom 23.Januar 2009, zur Änderung der 2006/22/EG über die Mindestanforderungen und einheitliche Kontrolle der einschlägigen Bestimmungen (Kontrollrichtlinie), enthält weitere Maßnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von Manipulationen der Kontrollgeräteaufzeichnungen.
Darüber hinaus wurde von der Kommission eine Empfehlung (2009/60/EG) zu optimalen Vorgehensweise bei der Prüfung von Kontrollgeräten im Rahmen von Fahrzeugkontrollen auf der Straße und durch zugelassene Werkstätten herausgegeben. Diese Empfehlung bildet zusammen mit den vorgeschlagenen Richtlinien über zusätzliche Straßenkontrollen ein Paket von Durchsetzungsmaßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, Geräte zur Fehlleitung des digitalen Kontrollgerätesystems wirkungsvoller zu ermitteln und deren Verwendung zu unterbinden.
Die Leitlinien dieser Empfehlung richten sich an die Kontrollbehörden im Rahmen von Kontrollen auf der Straße oder auf dem Betriebsgelände von Unternehmen, sowie an die verantwortlichen Fachkräfte der beauftragten Kraftfahrzeugwerkstätten im Rahmen der regelmäßigen Prüfung des Kontrollgerätesystems.
Die Verordnung VO (EU) 1266/2009 steht am Ende dieser Seite zum Download bereit.
- VO (EU) 1266/2009 (Quelle: KBA) (967.7 KB, PDF)