Stuttgart. Der mittlerweile suspendierte Vizepräsident des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) erhielt wegen Bestechlichkeit außerdem eine Geldstrafe von 15.000 Euro. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus purer Geltungssucht dem befreundeten Inhaber der Spedition Dienstgeheimnisse verraten habe, beispielsweise über Zeitpunkt und Ort bestimmter Lkw-Kontrollen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine 18-monatige Bewährungsstrafe gefordert. Zugute hielt der Richter dem Angeklagten sein Geständnis und seine „aufrichtige Reue“. Die Tatsache aber, dass der Spitzenbeamte das Vertrauen der Öffentlichkeit in seinem Amt besonders schwer verletzt habe, wirke sich nachteilig auf die Bemessung der Strafe aus. „Über seine Motive kann ich nur mutmaßen“, sagte der Richter. Er vermute, der Angeklagte habe aus purer Geltungssucht gehandelt. Dem Plädoyer des Staatsanwaltes, der am Mittwoch ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung gefordert hatte, folgte der Richter in seinem Urteil nicht. Der Prozess gegen den Mitangeklagten war nach dessen Geständnis am Mittwoch vom Hauptprozess abgetrennt worden. Darin werden dem Hauptangeklagten Thomas Betz neben der Bestechung auch Sozialversicherungsbetrug und Urkundenfälschung vorgeworfen. Dieses Verfahren wird an diesem Mittwoch (28. März) fortgesetzt.
Elf Monate Haft auf Bewährung für Mitangeklagten im Betz-Prozess
Im Prozess um das Reutlinger Speditionsunternehmen Willi Betz ist am Freitag vom Stuttgarter Landgericht ein Mitangeklagter zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.