Ein Fall für Profis
Schweißarbeiten an Tankfahrzeugen dürfen ausschließlich vom Hersteller oder in Werkstätten mit entsprechender Zulassung durchgeführt werden. Laut internationalem Gefahrgutrecht ADR kann TÜV SÜD seit Jahresbeginn Reparaturbetrieben genau diese Zulassung nun auch ausstellen.
Beim Transport von Gefahrgut kennt der Gesetzgeber keinen Spaß: Bei wiederkehrenden Tankprüfungen und den jährlichen technischen Untersuchungen werden die Tanks unter anderem einer äußeren Prüfung durch die zuständigen Stellen unterzogen . Eine außerordentliche Prüfung muss zusätzlich nach Unfällen oder bei sichtbaren Beschädigungen an Tankwand und Tankbefestigung durchgeführt werden.
Aber auch zwischen den regulären Prüffristen muss der Halter eines Tankfahrzeugs für einen einwandfreien Zustand sorgen. Mit Abfahrtskontrollen und regelmäßigem Check des Tanks erkennt man äußere Schäden an der Tankbefestigung sowie Materialabtragungen an der Tankwand - und kann sich im Zweifelsfall viel Zeit, Geld und Ärger sparen. Denn bei Rissen, Beschädigungen an Schweißnähten und allen sonstigen Schäden an Tankfahrzeugen ist der Betreiber aufgefordert, sofort zu handeln und diese aus Sicherheitsgründen…