Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hat eine E-Mail-Korrespondenz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem Gerichtsprozess grundsätzlich Beweiskraft. Die Richter wiesen damit die Zahlungsklage einer Sachbearbeiterin zurück: Bei Verhandlungen über das Ende des Arbeitsverhältnisses hatte die Arbeitnehmerin in einer E-Mail an ihren Vorgesetzten akzeptiert, dass die vereinbarte Abfindung auch alle sonstigen Zahlungsansprüche beinhalten solle. In dem daraufhin schriftlich abgeschlossenen Aufhebungsvertrag war jedoch auf Grund eines Versehens diese Vereinbarung nicht enthalten. Als Folge klagte die Mitarbeiterin auf Zahlung von zusätzlichen Bonusprämien. Das beklagte Unternehmen berief sich aber mit Erfolg auf die im Vertragsabschluss vorangegangene E-Mail-Korrepondenz. (tw/dpa)
E-Mails vor Gericht beweiskräftig
Elektronische Korrespondenz besitzt bei Prozess grundsätzlich Beweiskraft