Brüssel. Der grenzüberschreitende Frachtverkehr wird bereits 2006 liberalisiert. Ministerrat und Parlament der EU bestätigten jetzt den Kompromiss, den ihre Delegationen am 16. März in einem Vermittlungsverfahren fanden. Damit ist das zweite Gesetzespaket zur Bahnliberalisierung unter Dach und Fach. Es besteht aus drei Richtlinien zur Entwicklung der Bahnunternehmen sowie zur Sicherheit und Interoperabilität (Passfähigkeit) der nationalen Bahnsysteme. Außerdem bestimmt eine Verordnung die Schaffung einer Bahnagentur, die diese Prozesse überwacht und optimiert. Damit können alle Frachtanbieter in der Union das gesamte EU-Schienennetz nutzen und auch innerhalb aller EU-Länder Dienste erbringen. Darin sieht die Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (GEB) einen "Durchbruch zur Schaffung eines Europäischen Bahnmarktes".
Durchbruch für europäischen Bahnmarkt erreicht
Die Inlandmärkte der Unionsländer werden allen EU-Bahngesellschaften ab 2007 für den Schienengütertransport geöffnet (Kabotage).