Köln. In Verhandlungen mit dem Bundeskartellamt habe sich erwiesen, dass dies der einzige verantwortbare Weg ist, eine Untersagung abzuwenden und damit den dauerhaften Fortbestand des Unternehmens zu ermöglichen, heißt es weiter. Großunternehmen des Handels und der Industrie sollen aus dem Kreis der Aktionäre ausscheiden. Den Aktionären wird ein entsprechendes Angebot zur Übernahme der Aktien vorgelegt. Bis zur Herstellung von Streubesitz der Aktien durch einen Börsengang oder eine vergleichbare Platzierung am Kapitalmarkt sollen die durch die Kapitalerhöhung geschaffenen Aktien durch einen neutralen Investor übernommen werden, der nicht aus Handel, Industrie oder Entsorgungswirtschaft kommt. Außerdem sollen die von der DSD AG eingelegte Rechtsmittel gegen die Zulassung von Konkurrenzsystemen nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung werden zurückgezogen. Das Bundeskartellamt hat in Aussicht gestellt, das anhängige Untersagungsverfahren gegen die DSD AG einzustellen, wenn die notwendigen Maßnahmen bis zum Jahresende umgesetzt oder in unumkehrbarer Weise eingeleitet worden sind. Dem DSD wurde vorgeworfen, dass Wettbewerb bei der Entsorgung von Verpackungen nicht entstehen könne, weil die DSD-Kunden gleichzeitig Anteilseigner beim DSD sind. Das Bundeskartellamt hatte aus diesem Grund ein Verfahren eingeleitet.
DSD macht Weg frei für mehr Wettbewerb
Die Duales System Deutschland AG (DSD AG) wird auf Grund der Forderungen des Bundeskartellamts die kartellartige Struktur des Unternehmens auflösen und sich für den Kapitalmarkt öffnen, das teilte das Entsorgungsunternehmen gestern mit.