Drittes EU-Rechtspaket zur Bahnreform vorgestellt

05.03.2004 15:53 Uhr

EU-Kommission will den Schienengüterverkehr durch verbindliche Qualitätsnormen gegenüber dem Straßengüterverkehr stärken

Brüssel. Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein drittes Gesetzespaket zur Bahnliberalisierung vorgelegt. Das Verordnungswerk sieht Normen zur Mindestqualität von Dienstleistungen im Schienengüterverkehr vor, die in Verträge zwischen Bahnunternehmen und Kunden aufgenommen werden sollen. „Mangelnde Zuverlässigkeit und Qualität“ seien die Hauptursachen für den Rückgang des Marktanteils der Bahn, heißt es in einer EU-Erklärung. Während der LKW-Transport in den letzten zehn Jahren um 38 Prozent gewachsen sei, habe der Bahnfrachtverkehr mit nur 3 Prozent Steigerung stagniert. Eine Richtlinie soll die EU-einheitliche Ausbildung des Zugpersonals regeln, wozu der Erwerb eines Lokführerscheins gehört. Zwei weitere Gesetze betreffen die Kabotage im Personenverkehr ab 2010 und die Rechte der Passagiere. Während Verkehrskommissarin Loyola de Palacio die Vorhaben „ehrgeizig, aber realistisch“ findet, bemühen sich EU-Ministerrat und Europäisches Parlament bisher vergeblich um einen Kompromiss zum zweiten Bahnpaket. Es soll die Frachtkabotage ermöglichen. Das erste Bahnpaket, das seit 15.3.2003 gilt, hatte die Marktöffnung im grenzüberschreitenden Gütertransport vollzogen. Das dritte Reformpaket soll diesen Rechtsrahmen komplettieren. (vr/dw)

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