Brüssel. Die EU-Verordnung zur Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer soll am 11. April im EG-Amtsblatt veröffentlicht werden, womit sie in Kraft tritt. Damit müsste der digitale Tachograph zwanzig Tage danach – am 1. Mai 2006 – in allen EU-Ländern in neue Laster über 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als acht Fahrgastsitzen eingebaut sein. Die übrigen Bestimmungen der neugefassten EU-Sozialverordnung 3820/85 sowie der aktualisierten Richtlinie 88/599 über ihre Kontrolle würden erst ab 11. April 2007 angewendet. Das teilte die EU-Kommission der Internationalen Straßentransport-Union (IRU) mit. Gleichzeitig hat die UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) entsprechende Änderungen des AETR-Abkommens zur internationalen Fahrertätigkeit angekündigt. Damit soll das neue EU-Recht auch für Lenker aus Drittstaaten bindend werden. Alle AETR-Vertragsstaaten, die nicht Mitglied der EU sind, haben ab 16. Juni dieses Jahres auf ihrem Territorium Laster und Busse zu akzeptieren, die mit dem elektronischen Fahrtenschreiber ausgerüstet sind. Außerdem soll die AETR-Anpassung der EU-Tachographenpflicht am kommenden 16. Juni in Kraft treten. Nach einer Übergangszeit von vier Jahren würde die Blackbox dann ebenfalls für alle Neuwagen der AETR-Länder am 16. Juni 2010 obligatorisch. Die Fahrer-Chipkarten für den neuen Tacho wären spätestens drei Monate vor Ablauf dieser Frist auszugegeben. Dieses Szenario entspricht den Auflagen in den Rechtstexten, die zwischen dem Europäischen Parlament und dem EU-Verkehrsministerrat am 6. Dezember letzten Jahres als Kompromiss in einem Vermittlungsverfahren ausgehandelt wurden. (dw)
Digital-Tachograph ab 1. Mai Pflicht
EU-Verordnung zur Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten wird kommende Woche veröffentlicht