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Die neuen Gesetzesbeschlüsse im Überblick

25.05.2007 16:00 Uhr

Die Bundestagsabgeordneten waren fleißig und haben reichlich neue Gesetze beschlossen. Alle Neuerungen auf einen Blick.

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Berlin. PROMILLE-GRENZE FÜR FAHRANFÄNGER: Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt künftig ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Das gilt auch für ältere Fahranfänger, die die zweijährige Probezeit noch nicht abgeschlossen haben. Werden sie mit Alkohol im Blut erwischt, drohen ihnen mindestens 125 Euro Bußgeld und zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Ihre Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Darüber hinaus müssen sie ein Aufbauseminar belegen. Nach dem 21. Lebensjahr gilt die allgemeine Grenze von 0,5 Promille. SPEICHERUNG VON FINGERABDRÜCKEN: Künftig werden auf Reisepässen neben dem digitalen Passfoto des Inhabers auch dessen Fingerabdrücke elektronisch gespeichert. Verzichtet wird auf eine dauerhafte Speicherung der Fingerabdrücke bei den Meldeämtern. Die Sicherheitsbehörden können jedoch online auf die bei den Ämtern gespeicherten Passbilder zugreifen. REGIERUNGSUMZUG: Der Bundestag sprach sich gegen einen Komplettumzug der Bundesregierung von Bonn nach Berlin aus. Ein entsprechender Entschließungsantrag der Linkspartei wurde abgelehnt. Derzeit arbeiten rund 9000 Beschäftigte der Bundesregierung - mehr als die Hälfte - in Bonn. Sechs Ministerien haben dort offiziell ihren ersten Dienstsitz. ABHÖRMÖGLICHKEITEN FÜR DEN ZOLL: Auch in Zukunft kann die Zollfahndung Wohnungen und Telefone abhören, um illegale Exporte zu verhindern. Dies gilt so lange, wie keine reinen Privatgespräche mitgeschnitten werden. STRAFVERSCHÄRFUNG FÜR COMPUTER-HACKER: Auch Hacker, die keine Daten aus Computersystemen entwenden, müssen künftig mit Gefängnisstrafen rechnen. Gemäß dieser Verschärfung des Strafrechts steht nun schon die Überwindung von Sicherheitssystemen und der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Strafe. Damit stehen auch Hacker im Visier der Justiz, die Sicherheitsbarrieren ohne kriminelle Absicht überwinden. Auch Attacken aus dem Internet, bei denen Server durch eine Masse von Abfragen bewusst blockiert werden, stehen nun unter Strafe. Es sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich. GEWEBEGESETZ: Fortan ist die Entnahme, der Transport und die Aufbewahrung von menschlichen Geweben und Zellen geregelt. Das Gesetz stellt unter anderem klar, dass Organspende und Organtransplantation immer Vorrang haben vor der Entnahme einzelner Organteile. Gestrichen wurde die im Gesetzesentwurf vorgesehene Regelung, wonach nicht einwilligungsfähige Personen unter bestimmten Umständen als Knochenmarksspender herangezogen werden können. BEZAHLUNG DER BUNDESAGENTUR-BEAMTEN: Die leistungsorientierte Bezahlung bei der Bundesagentur für Arbeit wird ausgeweitet. Das seit Anfang 2006 für die 78 000 Arbeitnehmer der Behörde geltende Tarifsystem kann auf einen Teil der 20 000 Beamten ausgeweitet werden. Sie können sich freiwillig zu Gunsten einer nicht-beamteten Tätigkeit beurlauben lassen und erhalten dann neben ihrem Festgehalt einen individuellen Leistungsbonus von bis zu zehn Prozent. WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG: Die ERP-Wirtschaftsförderung wird neu geordnet. Per Gesetz wird der Löwenanteil des ERP- Sondervermögens von rund neun Milliarden Euro auf die staatliche KfW- Bank übertragen. Das Mittelstandsförderprogramm war nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem «European Recovery Program» der USA - dem so genannten Marshall-Plan - hervorgegangen. Das ERP-Vermögen hat derzeit ein Gesamtvolumen von schätzungsweise 12 Milliarden Euro. NS-ZWANGSSTERILISATION: Der Bundestag hat die Zwangssterilisation von etwa 350 000 Menschen während der NS-Zeit verurteilt. Auf Grundlage des nationalsozialistischen «Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses» aus dem Jahr 1934 waren Hunderttausende Blinde und Gehörlose sowie psychisch Kranke und Alkoholiker zwangsweise unfruchtbar gemacht worden. Formell war das Gesetz 1974 aufgehoben worden.

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