München. Das Bundespatentgericht in München bestätigt die Löschung der Marke „Post“. Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) ist nach eigenen Angaben vor dem Bundespatentgericht erfolgreich mit seinem Löschungsantrag gegen die von der Deutschen Post AG erwirkten Eintragung des Wortes „Post“ als Wortmarke. Bereits Ende 2005 stimmte das Deutsche Patent- und Markenamt einer Löschung der Markenrechte zu, dagegen hatte die Deutsche Post Rechtsmittel eingelegt. Mit einer zu Ostern den Beteiligten zugestellten Entscheidung stellt das Bundespatentgericht klar, dass auch weiterhin das Wort „Post“ wegen des allgemeinen Sprachgebrauchs freihaltebedürftig ist und daher nicht als Marke benutzt werden kann. Damit verwarf das Gericht die Ergebnisse von drei Meinungsforschungsgutachten, die die Deutsche Post vorgelegt hatte und mit denen behauptet wurde, das Wort habe sich in überwiegenden Kreisen der deutschen Bevölkerung als Unternehmenskennzeichen der Deutschen Post durchgesetzt. Das Bundespatentgericht hat jedoch die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. Wie der BdKEP mitteilt, konnte die Deutsche Post vor dem Bundespatentgericht nicht nachweisen, dass die Bevölkerung das Wort Post allein mit der Deutschen Post in Verbindung bringt, obwohl diese Nachfolgerin der Deutschen Bundespost ist, die aufgrund des seit 1900 währenden Monopols die einzige Einrichtung war, die Postdienstleistungen erbrachte und somit allein mit dem Wort Post benannt und beschrieben wurde. Wegen der Zulassung der Revision ist die Löschung der Marke noch nicht bestandskräftig, so dass die einfachen Gerichte noch an die Tatsache der Eintragung des Wortes für die Deutsche Post gebunden sind. (sb)
Deutsche Post verliert Markenstreit
Bundespatentgericht gibt privaten Konkurrenten recht: Der Name „Post“ ist keine geschützte Marke