Hannover/München. Die Deutsche Post AG hat im Rechtsstreit um den Markennamen "Post" mit dem Logistiunternehmen EP Europost eine Niederlage erlitten. Das Deutsche Patent- und Markenamt in München wies den Einspruch der Post AG gegen den Markennamen "TPG Post Deutschland"in zweiter Instanz zurück. Das teilte am Montag das Unternehmen EP Europost mit, das sich umbenennen will. In der Begründung des Beschlusses bestätigt das Patentamt seinen Beschluss vom 4. August 2003, das eine Verwechslungsgefahr der Marken "TPG Post Deutschland" und "Post" oder "Deutsche Post" nicht bestehe, da der Begriff "Post" als solcher nicht "unterscheidungskräftig" und "freihaltebedürftig" sei. Die EP Europost ist eine Tochter der niederländischen TPG Post. Die Post kündigte an, sie werde gegen die Entscheidung des Markenamtes Beschwerde einlegen. (vr/diwi)
Deutsche Post unterliegt im Streit um Markennamen
Patent- und Markenamt hält den Begriff "Post" für nicht "freihaltebedürftig"