Berlin. Die Deutsche Post soll nach Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums ihre Mehrwertsteuerbefreiung in vollem Umfang behalten. Von dem Privileg sollen nach dem Wegfall des Briefmonopols Anfang dieses Jahres aber auch Post-Konkurrenten profitieren. Für die Umsatzsteuerbefreiung müssen sie jedoch flächendeckend alle Post-Universaldienste anbieten. Das geht aus einem heute bekanntgewordenen Referentenentwurf des Ministeriums hervor. Damit zeichnen sich Differenzen zwischen Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) ab. Glos will das Mehrwertsteuerprivileg für Postdienste einschränken und nur noch Teile des Geschäfts steuerfrei stellen. Nur Geschäfte mit Briefmarken sollen von der Umsatzsteuer befreit werden. Für Massensendungen und andere Geschäftspost hingegen soll die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht nicht mehr gelten. Bisher profitiert die Deutsche Post als einziger Anbieter von dem Steuerprivileg. Um mit dem Wegfall des Briefmonopols für gleiche Bedingungen zu sorgen, will Steinbrück die Steuerbefreiung auf andere Anbieter erweitern. Zu den geforderten flächendeckenden Post-Universaldiensten wird nach Einschätzung des Wirtschaftsministers aber zunächst keiner der Post-Konkurrenten in der Lage sein. Nach geltendem Recht sind Umsätze der Deutschen Post im Bereich der so genannten Universaldienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit. Hauptargument war bisher, dass die Post dafür eine flächendeckende Versorgung mit Briefdienstleistungen sicherstellt. Laut einer EU- Vorgabe muss das Privileg für Universaldienste gewährt werden. Wettbewerber des früheren Staatskonzerns hingegen müssen die 19 Prozent auch nach dem Wegfall des Briefmonopols auf ihre Preise aufschlagen. Die Konkurrenten der Deutschen Post haben Pläne für Universaldienste wegen des inzwischen geltenden Mindestlohns im Briefmarkt vorerst zurückgestellt. Nach Angaben der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ soll im März das Kabinett über die Gesetzespläne entscheiden. Nach dem Referentenentwurf soll „für alle Unternehmer, die Post-Universaldienstleistungen insgesamt, tatsächlich flächendeckend und zu einem erschwinglichen Preis erbringen“, die Mehrwertsteuer erlassen werden. Für die Steuerbefreiung muss die Bundesnetzagentur die Erfüllung der Universaldienstverpflichtung bescheinigen. (dpa/sb)
Deutsche Post soll Steuervorteile behalten
Finanzministerium plant Ausweitung der Mehrwertsteuerbefreiung auf alle Postdienstleister