Aufgrund der 1- Minutenregel ergibt sich besonders im Verteilerverkehr mehr Lenkzeit pro Tag. Betrachtet am Beispiel VDO bedeutet dies, dass ein Umstieg von älteren digitalen Tachographen (mit Fahrzeugzulassung vor dem 1.10.2011) auf einen neue DTCO 2.0a inkl. der 1 Minutenregel empfehlenswert ist.
Im Fall eines DTCO 2.0a ist außerdem ein VDO Counter integriert, der das Fahrer-Selbstmanagement erheblich erleichtert. Über einen Bluetooth Dongle DTCO SmartLink kann der Fahrer jetzt auch alle Daten seiner Fahrerkarte und Informationen des VDO Counter auf sein Smartphone übertragen. Der DTCO 2.0a kann zusätzlich auch über das Smartphone fernbedient werden. DTCO-Ansichten oder der manuelle Nachtrag sind so leicht und komfortabel über das Smartphone bedienbar.