Berlin. Im Streit um die verpatzte Mauteinführung geht es neben nicht eingehaltenen Terminen und Verträgen auch ums Geld. Die vorerst zweimonatige Verzögerung schlägt sich beim Bund mit 326 Millionen Euro an Einnahmeausfällen nieder. Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) möchte dieses Geld vom Betreiberkonsortium Toll Collect gerne – möglichst in voller Höhe – ersetzt bekommen. Die Ansprüche leitet das Ministerium aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab: Es sieht den Betreiber-Vertrag, der den Start eines funktionsfähigen Mautsystems zum 31. August vorsah, als "nicht erfüllt" an und wähnt das Konsortium in der Verantwortung. Bei Toll Collect dagegen wird auf eine Vereinbarung vom 30. Juli diesen Jahres zwischen Stolpe und den Vertretern des Konsortiums verwiesen, die das ZDF am Freitag im Faksimile veröffentlichte. Darin vereinbarten beide Seiten vertraulich die Verschiebung des offiziellen Starts der Lkw-Maut vom 31. August auf den 02. November 2003. Für diesen Zeitraum wurde dann einvernehmlich eine "Einführungsphase ohne Mauterhebung" festgelegt. Die Unterzeichner – für Toll Collect auch Telekom-Vorstand Josef Brauner und Debis-Chef Klaus Mangold – streiten nun über die Rechtsqualität der Vereinbarung. Das Ministerium argumentiert, weil der ursprüngliche Vertrag mit dem offiziellen Maut-Start 31. August 2003 nicht eingehalten wurde, sei auch das Zehn-Punkte-Papier vom 30. Juli 2003, das als "Absichtserklärung" dargestellt wird, nichtig. Die Maut-Betreiber berufen sich dagegen genau auf die Vereinbarung. Ob das Konsortium damit Erfolg haben wird, ist fraglich. In dem Papier, das der VerkehrsRundschau vorliegt, wird unter Punkt drei davon ausgegangen, dass zum 31. August eine vorläufige Betriebserlaubnis für das Mautsystem erteilt worden ist. Eine solche Erlaubnis ist aber bis heute durch das dafür zuständige Bundesamt für Güterverkehr nicht erfolgt. Somit fehlt eine wichtige Grundvoraussetzung für die Gültigkeit des Papiers. Fraglich ist deshalb, ob die unter Punkt sechs erfolgte Haftungsfreistellung von Toll Collect zum Tragen kommt. Dort heißt es wörtlich: "Die beiden Monate der Einführungsphase und die beiden ersten Monate der Betriebsphase sind vertrags- und haftungsfrei." In einer von den Vertragsparteien dann noch separat unterschriebenen Zusatzformulierung heißt es: "Die Partner streben an, im Januar 2004 eine Verständigung über eine angemessene jährliche Haftungshöchstgrenze zu erzielen. Die Rechtsabteilungen werden dafür unverzüglich Verhandlungen aufnehmen." Eine Abschrift der Vereinbarung zwischen Bundesministerium und Toll Collect kann auch auf dieser Seite heruntergeladen werden. Klicken Sie dazu auf den Download-Link in der rechten Spalte. (vr/dpa/mp)
- Vereinbarung_Abschrift (53.0 KB, PDF)