Brüssel/Belgien. Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat vor einem leichtfertigen Umgang mit personellen Daten angehender Transportunternehmer gewarnt. Er forderte die EU-Kommission zu Schutzgarantien für persönliche Angaben auf, die Bewerber für den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers zur Personen- und Güterbeförderung nationalen Behörden und Berufsverbänden geben müssen. Das betreffe in der von der Kommission am 22. Mai vorgeschlagenen Neufassung der EU-Verordnung für den Berufszugang insbesondere die geforderten Informationen zur Ehrenhaftigkeit des Kandidaten. Hustinx verlangt die strikte Einhaltung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46. Für unabdingbar hält er auch eine präzisere Definition der anderen beiden Hauptkriterien, deren Erfüllung über den Berufszugang entscheidet: fachliche Eignung zum Transportunternehmer und finanzielle Solidität. Der EU-Datenschützer bittet die Kommission um „größere Klarheit“ für die nationalen Verantwortlichkeiten zur Sicherung der Datenrechte. Er fordert, alle diffusen Formulierungen in ihrem Vorschlag durch eindeutige zu ersetzen. Die Kommission hatte versprochen, die mitunter weit auslegbaren derzeitigen Regeln zu konkretisieren und zu vereinfachen. (dw)
Datenschutz für Fuhrunternehmer gefordert
Oberster EU-Datenschützer kritisiert Kommissionspläne: Persönliche Angaben für Berufszugang nicht ausreichend vor Mißbrauch gesichert