Verkehrssünder verlieren beim Anhäufen von 18 Punkten auch dann sofort den Führerschein, wenn ein Teil bald wieder getilgt wird. Laut einer Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis bei 18 Punkten im Verkehrszentralregister als „unwiderlegbar ungeeignet“, ein Kraftfahrzeug zu führen (Az.: 3 L 455/06.MZ). Das Gericht lehnte damit den Antrag eines Mannes aus dem Kreis Mainz-Bingen ab. Der Endfünfziger wollte seinen Führerschein trotz 18 Punkten auf dem Konto behalten. Er war vor allem zu schnell und zu dicht hinter dem Vordermann gefahren. Fünf seiner Punkte sollten noch in diesem Jahr getilgt werden. Doch selbst, wenn ein Verkehrssünder zum Zeitpunkt des Erlasses seines Widerspruchsbescheids wieder weniger als 18 Punkten habe, könne keine Ausnahme gemacht werden, argumentierte das Gericht. Bereits Ende Mai hatte das Verwaltungsgericht in Trier entschieden, dass auch Berufskraftfahrern bei 18 Punkten der Führerschein entzogen werden muss - unabhängig davon, ob ein Teil ihrer Punkte auf Privatfahrten gesammelt wurde. (dpa/aru)
Das Urteil der Woche: Keine Gnade bei Punktesündern
Urteil des Verwaltungsgericht Mainz: Verkehrssünder verlieren beim Anhäufen von 18 Punkten sofort den Führerschein