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Das gilt bei KfW-Schnellkrediten für Mittelständler in der Corona-Krise

07.04.2020 17:33 Uhr
KfW-Bank, Logo
Die Bundesregierung hat die KfW-Bank angewiesen, die Schnellkredite auch an Mittelständler in Corona-Not weiterzugeben
© Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/picture-alliance

Viele Unternehmen beklagen, dass ihre Hausbanken in der Corona-Krise die KfW-Nothilfen nicht an sie weiterreichen. Die Bundesregierung hat jetzt nachgebessert.

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Berlin. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernimmt nun 100 Prozent des Ausfallrisikos von Krediten für mittelständische Unternehmen in der Corona-Krise, um langwierige Bonitätsprüfungen durch die Hausbanken zu vermeiden. Die Aufstockung der staatlichen Finanzhilfen soll auch betroffen Güterverkehrsunternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern schnell und unbürokratisch Liquidität bringen.

Die staatliche Förderbank KfW hat bislang beim Sonderkreditprogramm bis zu 90 Prozent des Kreditrisikos getragen. Die übrigen zehn Prozent musste die Hausbank übernehmen. Wirtschaftsverbände hatten sich beschwert, dass die Prüfungen der Hausbanken zu aufwendig seien und Kredite nicht vergeben würden, weil Firmen in der derzeitigen Krise nicht kreditwürdig seien.

Diese Regeln gelten

Die Regierung gab am Montag schließlich bekannt, mit den KfW-Schnellkrediten einen größeren Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Corona-Herausforderungen zu spannen. Das Programm soll nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten. Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen 2019 oder im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, sollen Darlehen mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu drei Monatsumsätzen des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell drei Prozent mit Laufzeit zehn Jahre
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden. (ag)

Eine Übersicht aller Corona-Finanzhilfen von Bund und Ländern finden Transport- und Logistikunternehmen auf dem Profiportal VR plus.

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