KÖLN (cm) - Ab 1. August können Cemt-Genehmigungen für das Jahr 2001 bei den Außenstellen des Bundesamt für Güterverkehr (BAG) angefordert werden. Bis 2. Oktober nimmt das BAG Bestellungen sowohl telefonisch als auch per Fax entgegen. Antragsteller, die bereits Cemt-Genehmigungen hatten - das BAG spricht von Wiedererteilung - müssen mindestens 26 Beförderungen nachweisen, bei denen der Be- oder Entladeort in einem Cemt-Mitgliedsstaat liegt. Wer erstmalig eine Cemt-Genehmigung beantragt, habe laut BAG "eine hohe Anzahl von Verkehrsverbindungen" zwischen Cemt-Mitgliedstaaten mit jeweils mindestens sechs Beförderungen nachzuweisen. Die Beförderungen müssen zwischen dem 1. September und dem 31. August des laufenden Jahres liegen.
Cemt: Anträge ab August stellen
Die Genehmigungen können nur bis 2. Oktober angefordert werden