CDU: Lufthansa Cargo muss notfalls Frachtgeschäft verlagern

24.08.2006 09:20 Uhr

Kompromiss zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens: Nachtflugverbot im Gegenzug für eine weitere Landebahn

Frankfurt/Main. Für den Ausbau des Frankfurter Flughafens und dem damit geplanten Nachtflugverbot muss die Lufthansa nach Ansicht der CDU Teile ihres Frachtgeschäfts notfalls verlagern. „Lufthansa Cargo muss im Ernstfall zeitlich oder anderweitig Verlagerungen zum Beispiel auf den der Fraport mehrheitlich gehörenden Flughafen Hahn vornehmen“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Michael Boddenberg, hieß es in einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Wir schaffen mit der Kapazitätserweiterung enorme neue Möglichkeiten für die restlichen 18 Stunden des Tages.“ Daher gehe er davon aus, dass man mit dem Nachtflugverbot umgehen könne. Der Kompromiss zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens um eine weitere Landebahn sieht vor, dass dann ein Nachtflugverbot in Kraft tritt. Da vor allem Frachtfluggesellschaften auf Landungen auch in der Nacht angewiesen sind, droht in diesem Bereich der Verlust von mehreren tausend Arbeitsplätzen. (dpa/tz)

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