Dietzenbach. Werden die unbefristeten Verträge nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Zeit gekündigt, verlängern sie sich automatisch um jeweils weitere drei Jahre. Angesichts der anhaltenden Aufkäufe mittelständischer Speditionen durch Konzerne sind viele Verlader unsicher, wie lange es ihre unabhängige Transport- und Logistikkooperation in dieser Form noch geben wird, erläutert CargoLine-Geschäftsführer Jörn Peter Struck die Situation. Durch die Verlängerung der ordentlichen Kündigungsfrist gewährleisten wir als einzige Stückgutkooperation Netzsicherheit bis mindestens Ende 2011.
CargoLine erschwert Partnern den Ausstieg
Die Franchisenehmer der Stückgutkooperationen CargoLine haben sich per Verlängerung der ordentlichen Kündigungsfrist für die nächsten 3,5 Jahre fest an die Kooperation gebunden.