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BWVL begrüßt neues Lkw-Flottenaustauschprogramm

14.01.2021 09:47 Uhr
Lkw-Abwrackprämie
Das Bundesverkehrsministerium hat eine Abwrackprämie für ältere Lkw initiiert
© Foto: Sascha Steinach/dpa/picture-alliance

Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik ist froh, dass das Bundesverkehrsministerium den Transport- und Logistikunternehmen finanzielle Unterstützung bei der umweltfreundlichen Erneuerung ihrer konventionellen Fuhrparks bietet.

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Bonn. Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) begrüßt das neue Lkw-Flottenaustauschprogramm, das am 26. April 2021 starten soll. Der BWVL äußerte sich in einer Pressemitteilung am Mittwoch zufrieden, dass das Bundesverkehrsministerium den Transport- und Logistikunternehmen finanzielle Unterstützung bei der umweltfreundlichen Erneuerung ihrer konventionellen Fuhrparks bietet. Diese können für Anschaffung von Euro-6-Lkw im Gegenzug für die Verschrottung älterer Nutzfahrzeuge beim Bundesamt für Güterverkehr einen Investitionszuschuss von bis zu 15.000 Euro beantragen. Das soll den Absatz ankurbeln und zum Klimaschutz beitragen.

„Viele unserer Mitgliedsunternehmen sind im Nah- und Regionalverkehr tätig, wo aufgrund der relativ geringen Kilometerleistung auch ältere Fahrzeuge im Bestand sind und nun sinnvoll ausgetauscht werden können“, erklärte BWVL-Präsident Jochen Quick. Aus Sicht des Verbandes bietet das Flottenaustauschprogramm insbesondere für mit CNG oder LNG betriebene Fahrzeuge wieder die Möglichkeit einer Anschaffungsfinanzierung, nachdem das BAG Anfang 2021 gerade für diese Lkw die Förderung im Rahmen des EEN-Programms eigestellt hat.

Mit maximal 15.000 Euro liege die Förderung nun sogar bis zu 7.000 Euro höher als bisher, betonte der BWVL. Zwar werden auch Fahrzeuge mit Elektro- und Wasserstoffantrieben gefördert – diese stünden aber zurzeit nur bedingt zur Verfügung. „Der Gasantrieb ist eine Brückentechnologie, für die eine Anschaffungsfinanzierung dringend erforderlich ist, insbesondere wenn die Mautbefreiung bis Ende 2023 verlängert wurde – entweder ganz oder gar nicht“, so Jochen Quick weiter.

Kritik an Voraussetzungen für Lkw-Abwrackprämie

Kritisch sieht der BWVL die Voraussetzung der Lkw-Abwrackprämie, dass Altfahrzeuge über die vergangenen zwölf Monate – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – in Deutschland zugelassen gewesen sein müssen. „Hier droht ein Ausschluss gerade der Fahrzeuge, die im vergangenen Jahr im Zuge der Corona-bedingten Marktanpassung kurzfristig abgemeldet wurden. Gerade diese oftmals älteren und mit schlechterer Schadstoffklasse ausgestatteten Fahrzeuge sollten aber zugunsten umweltfreundlicherer Lkw ausgetauscht werden können“, sagte BWVL-Hauptgeschäftsführer Markus Olligschläger.

Das sehr kurzfristig entwickelte Förderprogramm bedürfe zumindest an dieser Stelle gegebenenfalls einer Korrektur. Statt auf die Dauer der Zulassung sollte auf die Dauer des Eigentums der Fahrzeuge im Unternehmen abgestellt werden, schlägt der Branchenverband vor. Dann könnte das Flottenaustauschprogramm nach Meinung des BWVL für die Unternehmen der Transport- und Logistikbranche durchaus einen erfolgreichen Anreiz zur umweltfreundlichen Erneuerung ihrer konventionellen Nutzfahrzeugflotten bieten. (ag)   

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