Karlsruhe. Die Deutschen wählen am 18. September wie geplant einen neuen Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag die Klagen zweier Abgeordneter gegen die vorgezogene Wahl ab. Damit bestätigte das Karlsruher Gericht die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler. Er hatte am 21. Juli nach der von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gezielt verlorenen Vertrauensfrage den Bundestag aufgelöst und eine Neuwahl angesetzt. Die Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Bündnis90/Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) hatten dagegen Organklage eingelegt. (dpa)
Bundesverfassungsgericht lässt Neuwahl zu
Klagen zweier Abgeordneter gegen die vorgezogene Bundestagswahl abgewiesen