Auf weitgehende Zustimmung der Sachverständigen stieß das Vorhaben der Bundesregierung, wonach das Eisenbahnbundesamt (EBA) künftig gegen Diskriminierungen beim Zugang zum Schienennetz vorgehen soll. Der Vertreter des EBA nannte es eine "erhebliche Verbesserung", da seine Behörde nicht mehr auf Antrag eines Unternehmens sondern von Amts wegen tätig werden solle. Ähnlich argumentierte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), da derzeit die Gefahr bestehe, dass ein diskriminiertes Eisenbahnverkehrsunternehmen nichts unternehme, weil es nachteilige Folgen fürchte. Dagegen warnte das Bundeskartellamt vor "Ineffizienzen". Die Gesetzesnovelle der Regierung führe zu einer Doppelzuständigkeit des Bundeskartellamtes und des EBA bei der Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs. (vr/jök)
Bundestagsverkehrsausschuß debattiert neue Rolle des Eisenbahnbundesamtes
Behörde soll nicht mehr nur auf Antrag hin tätig werden