Mit verstärkten Kontrollen und Bußgeldern bis zu einer halben Millionen Mark soll Schwarzarbeit im gewerblichen Güterverkehr verstärkt bekämpft werden. Das vom Bundestag gegen die Stimmen der FDP verabschiedete Gesetz verpflichtet ausländische Fahrer, die bei Unternehmen aus der EU beschäftigt sind, ihre Arbeitsgenehmigung bei sich zu führen. Verlader und Spediteure dürfen Aufträge nicht an Firmen vergeben, die Fahrer ohne Arbeitsgenehmigung einsetzen. Für Prüfungen wird neben den Ländern das Bundesamt für Güterverkehr zuständig sein. Mit den Neuregelungen soll auf die immer häufiger anzutreffende Praxis reagiert werden, dass Unternehmen mit Sitz in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Fahrer aus Osteuropa zu extrem niedrigen Löhnen für Transporte innerhalb des EWR einsetzen. Der Bundesverband Spedition und Logistik (BSL) wertete seine Zustimmung zu dem Gesetz als Beleg dafür, "dass sich die große Mehrheit der Spediteure bei der Abwicklung ihrer Geschäfte gesetzeskonform verhält". Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) sprach von einem "ersten wichtigen Schritt zur Sanierung der Transportmärkte". Nun müsse sich die Bundesregierung in der EU für die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen einsetzen. (vr/jök)
Bundestag verabschiedet Gesetz gegen illegale Lkw-Fahrer
BGL: Wichtiger Schritt zur Sanierung der Transportmärkte