Bundestag beschleunigt Verkehrsplanung

27.10.2006 17:14 Uhr

Zur Beschleunigung von Bau- und Verkehrsvorhaben wird der Planungsprozess von Behörden gestrafft

Berlin. Zur Beschleunigung von Bau- und Verkehrsvorhaben wird der Planungsprozess von Behörden gestrafft. Bei 85 ausgewählten dringlichen Straßen-, Schienen- und Wasserwege-Projekten wird die Klagemöglichkeit auf die Instanz des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig beschränkt. Der Bundestag gab dafür am Freitag mit der Mehrheit der Koalition grünes Licht. Diese erwartet auch die Zustimmung des Bundesrates. Grüne und Linksfraktion kritisierten Einschränkungen von Verfahrensbeteiligungen der Umweltverbände. Teil des Gesetzes ist auch eine Regelung zur Anbindung von Stromnetzen an die Windenergie auf See, um Offshore-Investitionen voranzubringen. Die Opposition kritisierte vor allem die Einengung der Gerichtsbarkeit für 57 Straßen-, 22 Schienen- und 6 Wasserstraßen-Projekte auf das Bundesverwaltungsgericht. Sie beriefen sich auch auf den Gerichtspräsidenten Eckart Hien selbst, der das Leipziger Gericht nicht als erstinstanzliche, sondern als Berufungsbehörde sehe. Hien habe zudem vor einer Überlastung des Gerichts gewarnt. Nach Ansicht des Grünen-Politikers Peter Hettlich sollte sich Bundespräsident Horst Köhler mit der Gerichtsbarkeitsfrage befassen und notfalls seine Unterschrift unter das Gesetz verweigern. „Die vorhandenen Finanzierungsmittel sollen effizient eingesetzt werden“, erläuterte die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesverkehrsministeriums, Karin Roth (SPD), die Planungsverkürzung. Vorschläge der Länder seien in dem Gesetz weitgehend berücksichtigt. Die Einschränkung der Gerichtsbarkeit bedeute eine Verkürzung der Planung bis zum Projektbeginn von 1,5 Jahren. Die Liste der darunter fallenden Vorrangprojekte solle nach zwei Jahren auf den Prüfstand, teilte Unionsexpertin Renate Blank mit. Der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Dirk Fischer, erklärte: „Verbesserte Investitionsbedingungen geben deutliche Impulse für Wachstum und Beschäftigung in unserem Lande.“ Nach dem neuen Gesetz werden einige Planungs-Vorrechte von Umweltverbänden im Vergleich zu Anwohnern von Planungsvorhaben eingeschränkt. Bislang konnten sie Projekte vom Anfang bis zum Ende begleiten. Jetzt können auch sie nur noch im Rahmen fester Fristen Einwände erheben. Außerdem werden öffentliche Erörterungstermine ins Ermessen der Behörden gestellt. Gehen diese davon aus, dass es von verschiedenen Beteiligten des Bauvorhabens keine Einwände gibt oder dass umgekehrt eine Einigung nicht herbeigeführt werden kann, können die Ämter auf die Termine verzichten. Auch soll im Planfeststellungsrecht dafür gesorgt werden, dass wichtige Bauvorhaben nicht wegfallen. Wird zum Beispiel wegen mangelnder Finanzen nicht gebaut, muss der Verlängerungsantrag künftig erst nach zehn statt bisher fünf Jahren gestellt werden. Damit gilt eine Gesamtfrist von 15 Jahren. Zur Abwehr von Einsprüchen gegen Betriebsgenehmigungen bei Verkehrsflughäfen und Planfeststellungs-Beschlüssen wird der gesetzliche Sofortvollzug verankert. Das Gesetz enthält ferner Erleichterungs-Regelungen bei Stromkabeln, um vor allem die Windstromproduktion auf See in Gang zu bringen. So sind die Netzanschlusskosten für Offshore-Windparks, mit deren Bau bis zum 31. Dezember 2011 begonnen wurde, künftig von den Netzbetreibern zu tragen, betonte Unions-Fraktionsvize Katherina Reiche. „Die Kosten hierfür werden bundesweit umgelegt.“ SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber sieht in diesen Regelungen den Durchbruch für Erneuerbare Energien, die bis 2020 einen Stromanteil von 30 Prozent erreichen könnten. (dpa)

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