Berlin. Danach soll Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) bis Ende März 2007 auf der Basis der Koalitionsvereinbarung einen Gesetzentwurf vorlegen. Das 34.000 Kilometer umspannende Gleisnetz sowie Bahnhöfe und andere Service-Leistungen werden dem Eigentum des Bundes zugeschrieben. „Die DB AG soll bis auf weiteres die integrierte Bewirtschaftung und Betriebsführung des Netzes wahrnehmen“, heißt es in dem Papier. Der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Dirk Fischer, sagte: „Ich bin froh, dass das Netz nach dem Willen der Koalition im 100prozentigen Eigentum beim Bund ist, denn es kann nicht sein, dass der Shareholder Value (Wert der Aktien) zu Lasten des Steuerzahlers erfolgt. Dies war unser oberstes Verhandlungsziel, und es sind damit die entscheidenden Weichen gestellt worden.“ Diese Forderung hatten am Vortag auch die Länder- Verkehrsminister erhoben, die zugleich mehr Mitwirkung verlangten. Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Winfried Hermann, sprach von einem paradoxen Gesetzesauftrag an die Regierung. „Einerseits sollen das Netz und die Bahnhöfe samt Immobilien im Eigentum des Bundes bleiben. Andererseits soll die neue DB AG als integrierter Konzern der exklusive wirtschaftliche Nutznießer – also faktischer Besitzer - sein. Das geht schief.“ Von 553 anwesenden Abgeordneten votierten in namentlicher Abstimmung 390 mit Ja und 155 vor allem der Opposition von FDP, Grünen und Linksfraktion mit Nein. Acht Parlamentarier enthielten sich der Stimme. Die Zustimmung entsprach anteilig dem Koalitionsgewicht, obwohl es in jüngster Vergangenheit viele skeptische Stimmen wegen des geplanten Börsengangs gegeben hatte. Mit überwältigender Mehrheit zurückgewiesen wurde der Antrag der Linksfraktion, auf die Privatisierung zu verzichten und sich stattdessen auf die Kernaufgaben für die Fahrgäste zu konzentrieren. Hier weitere Einzelheiten des vom Bundestag beschlossenen Antrags: Der Bund behält die Verantwortung für die Infrastruktur des Netzes. Die Bahn bekommt Qualitätsziele für den Netzerhalt vorgegeben und erfährt Sanktionen bei Vertragsverletzung (zum Beispiel bei Vernachlässigung regionaler Schieneninfrastruktur oder Bahnhöfe). Die Infrastrukturunternehmen der Bahn (Netz, Service, Immobilien, Energieversorgung) gehen ins Eigentum des Bundes über und werden so dem Zugriff privater Investoren entzogen. Die DB AG betreibt die Infrastruktur für einen vertraglich zu vereinbarenden Zeitraum – geplant sind mindestens 10 Jahre. Voraussetzungen: Sie muss die gesetzlichen Aufgaben der Netzpflege einhalten und der Bund verpflichtet sich, „rechtzeitig vor Auslaufen des Vertrages über eine Verlängerung zu entscheiden“. Die DB AG erhält die Möglichkeit, Schienenverkehr und Infrastruktur in einer wirtschaftlichen Einheit zu betreiben und zu bilanzieren. Eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung enthält als Beitrag des Bundes zur Pflege des Netzes jährliche 2,5 Milliarden Euro. Die Kontrolle der Einhaltung der Standards erfolgt durch den Bund. „Zusätzliche Schulden und Risiken für den Bundeshaushalt werden ausgeschlossen.“ „Es wird sichergestellt, dass der konzerninterne Arbeitsmarkt der DB AG und das Beschäftigungsbündnis fortgeführt werden können.“ Die Bundesnetzagentur soll sicher stellen, dass die Bahn sich fair im Wettbewerb mit den Konkurrenten verhält.
Bundestag beauftragt Regierung mit Bahn-Privatisierung
Die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn soll noch in dieser Wahlperiode bis 2009 eingeleitet werden. Diesen Auftrag erteilte der Bundestag am Freitag gegen die Stimmen der Opposition der Bundesregierung.