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Bundesstraßenmaut: Bundesverkehrsministerium fürchtet trotz Auftrag an Toll Collect keine Konkurrentenklage

11.05.2011 09:10 Uhr
Bundesstraßenmaut: Bundesverkehrsministerium fürchtet trotz Auftrag an Toll Collect keine Konkurrentenklage
© Foto: Danny Gohlke

Nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen eine Direktvergabe des Auftrags / Bundesstraßenmaut ist kein Bestandteil des Vertrags zwischen der Bundesrepublik und Toll Collect

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Berlin. Nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen eine Direktvergabe des Auftrags zur Erhebung der Bundesstraßenmaut. In der Antwort des Ministeriums auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion heißt es, dies hätten die internen Prüfungen ergeben. Auch wenn man wie bei allen Vergaben eine Konkurrentenklage nicht grundsätzlich ausschließen könne, sei eine solche wenig wahrscheinlich.

Anliegen des Ministeriums sei es, das System der Mauterhebung möglichst zügig und unkompliziert auf vier- und mehrspurige Bundesstraßen auszudehnen. Ausdrücklich wird festgestellt: "Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat sich von Toll Collect GmbH bei den Vorbereitungsmaßnahmen nicht beraten lassen". Die Bundesstraßenmaut sei nicht Gegenstand des zwischen der Bundesrepublik und dem Betreiberkonsortium Toll Collect geschlossenen Vertrages. "Vielmehr würde es sich um eine Auftragserweiterung handeln".

Die Frage, ob die Regierung für die Zukunft eine Ausdehnung der LKW-Maut "auf alle Bundesstraßen" ausschließt, wird mit der Versicherung beantwortet, dass davon gegenwärtig nicht auszugehen sei. (jök) 

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