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Bundesregierung und Post klagen gegen EU-Subventionsentscheid

24.04.2012 17:50 Uhr
Bundesregierung und Post klagen gegen EU-Subventionsentscheid
Post-Vorstandschef Frank Appel will sich nicht mit der Entscheidung der EU-Kommission abfinden
© Foto: dapd/Hermann J. Knippertz

Die Bundesregierung und die Deutsche Post klagen gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter auf Rückzahlung von Staatshilfen

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Bonn/Luxemburg. Die Bundesregierung und die Deutsche Post haben gegen die Entscheidung der EU-Kommission auf Rückzahlung von Staatshilfen Klage eingereicht. Beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg seien zwei Klagen eingegangen, bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Montag. Das hatte zuvor auch die „Financial Times Deutschland“ berichtet. Die EU-Kommission hat die Bundesregierung aufgefordert, zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro zurückzuzahlen, weil der Konzern zu viel Geld aus dem Bundeshaushalt erhalten haben soll.

Nach Feststellung der Brüsseler Wettbewerbshüter geht es um zu hohe Staatshilfen bei Beamtenpensionen nach der Privatisierung der früheren Bundespost zugunsten des Bonner Konzerns. Post-Vorstandschef Frank Appel hält die Entscheidung für ungerechtfertigt.

Die Klage hat für den Beschluss keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Post in den nächsten Monaten einen noch nicht feststehenden Betrag an die Bundeskasse überweisen muss. Über die genaue Höhe werde derzeit noch zwischen EU-Kommission, Bundesregierung und Post verhandelt, sagte Post-Sprecher Dirk Klasen in Bonn. Die Post rechne mit einem Betrag „am unteren Ende der Spanne“, die von Brüssel angesetzt wurde.

Die juristische Auseinandersetzung dürfte mehrere Jahre dauern. Bei einem Klageerfolg wird die Post das strittige Geld mit Zinsen wieder zurückerhalten. Das geschah in einem ähnlichen Beihilfestreit mit Brüssel bereits vor einigen Jahren, aus dem die Post schließlich als Sieger hervorging. (dpa)

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