Nach Ansicht der Bundesregierung hat sich die Mitte 1998 eingeführte Kabotagefreiheit bewährt. In einer Unterrichtung für den Bundestag wird festgestellt, die Neuregelungen hätten für das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe die "wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, um grundsätzlich im europäischen Wettbewerb bestehen zu können". Die Regierung räumt ein, dass infolge der Kabotagefreiheit die illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zugenommen habe. Um derartiges Sozialdumping zu unterbinden, habe die Regierung das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung auf den Weg gebracht. Damit würden Unternehmer verpflichtet, nur Fahrer aus Drittstaaten einzusetzen, die sich in einem ordnungsgemäßen Beschäftigungsverhältnis befinden. Die Regierung hebt hervor, für Verstöße gegen die festgesetzten Pflichten könnten hohe Geldbußen ausgesprochen werden. (vr/jök)
Bundesregierung: Kabotagefreiheit hat sich bewährt
Voraussetzungen für das Bestehen im europäischen Wettbewerb geschaffen