Bundesrat verabschiedet Fluthilfe-Fonds

13.09.2002 18:05 Uhr

Insolvenzanträge nicht mehr sofort, sondern bis Ende dieses Jahres gestellt werden

Berlin. Die von den Steuerzahlern finanzierte Hochwasser-Aufbauhilfe ist gesetzlich gesichert. Einen Tag nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat dem Solidaritätsgesetz und damit dem 7,1 Milliarden Euro umfassenden Wiederaubaufonds zu. Daraus sollen geschädigte Personen und Betriebe ebenso Geld erhalten wie Bund und Länder für die Reparatur der Verkehrswege sowie öffentlicher Gebäude. Damit wurde zugleich die gesetzlich bereits beschlossene Steuersenkungsstufe 2003 um ein Jahr verschoben. Großunternehmen sollen ihren Solidarbeitrag durch eine nur für das eine Jahr geltende Erhöhung der Körperschaftsteuer von 25 auf 26,5 Prozent leisten. Um nach der Flut vorzeitige Pleiten zu vermeiden, müssen Insolvenzanträge nicht mehr sofort, sondern bis Ende dieses Jahres gestellt werden. Außerdem bleiben Spenden, die Arbeitnehmer den flutgeschädigten Kollegen in Form von Lohnverzichten gewähren, von Steuern und Sozialabgaben frei. Um solche private Hilfsbereitschaft zu unterstützten, billigte der Bundesrat die entsprechende Arbeitsentgeltverordnung des Bundes. Es handelt sich nicht um eine Dauerregelung auch für künftige Naturkatastrophen. NRW-Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) forderte Bund und Länder auf, noch vor der nächsten Naturkatastrophe eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einzuführen, die Versicherte und Gesellschaften materiell aber nicht überfordern dürfe. Insgesamt umfasst die staatliche Unterstützung rund 10 Milliarden Euro, worin außer dem Fonds auch 500 Millionen Soforthilfen, umgeleitete Verkehrsmittel von 1 Milliarde und 1,2 Milliarden Euro aus dem EU-Strukturfonds enthalten sind. Zur Finanzierung des 7,1-Milliarden-Fonds bringen der Bund aus seinem Steueraufkommen im nächsten Jahr 3,5 Milliarden Euro, Länder und Gemeinden 3,6 Milliarden auf. Das Gesetz über den Aufbaufonds bekam große Zustimmung - auch von den betroffenen Unionsländern wie Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Keine Zustimmung gab es von Ländern mit FDP-Regierungsbeteiligungen wie Hamburg, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Die FDP hatte das Gesetz am Vortag auch im Bundestag als einzige Fraktion abgelehnt. Die Union hatte sich enthalten. Beide halten "Steuererhöhungen" aus konjunkturellen Gründen für falsch. CDU und CSU wollen diese aber im Falle eines Sieges bei der Bundestagswahl zurücknehmen und statt dem Steuersenkungs-Aufschub den überschüssigen Bundesbankgewinn aus 2001 einsetzen, bekräftigte Bayerns Bundesratsminister Reinhold Bocklet (CSU). Die CDU-Ministerpräsidenten von Sachsen und Sachsen-Anhalt, Georg Milbradt und Wolfgang Böhmer verlangten vom Bund, offene Fragen der Schadensregulierung wie Höhe und Empfängerkreis der Hilfen bereits in der nächsten Woche zu klären. "Unterschiedliche Entschädigungsleistungen für die Betroffenen in den einzelnen Ländern sind nicht hinnehmbar", heißt es in einer Entschließung. Der Bund will die entsprechende Verordnung am Dienstag und Mittwoch mit den Ländern abstimmen, sagte Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) zu. Dabei wiederholte er nicht mehr seinen Vorwurf vom Vortag, Sachsen halte das Flut-Geld des Bundes aus wahltaktischen Gründen zurück, um den Verdacht bei den Wählern auf den Bund zu lenken. Milbradt betonte, wenn Mittel des Bundes nicht sofort abgerufen worden seien, hänge das zunächst daran, dass Länderprogramme in Anspruch genommen würden. Die Mittel seien zumeist beantragt und dann auch ausgezahlt worden. Aber auch laut Milbradt könnte es angesichts eklatanter Schäden in seinem Land - für 11 000 Betriebe, bis zu 30 000 Privathäuser sowie starke Zerstörungen von öffentlichen Gebäuden und Verkehrswegen -erheblich mehr Hilfeanträge bei den Betroffenen als bisher geben. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) erklärte: "Das Geld steht zur Verfügung." In seinem Land betrage der Schadensumfang höchstens 200 Millionen Euro. Das hauptbetroffene Land Sachsen hatte seine Schäden auf 15 Milliarden taxiert. (vr/dpa)

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