Die Bundesregierung hält an einer Befreiung der Deutschen Post AG von der Umsatzsteuer fest. Nur die Post biete gegenwärtig flächendeckend angemessene und ausreichende Post-Dienstleistungen an, sagte Finanz-Staatssekretärin Barbara Hendricks in einer von der PDS beantragten Aktuellen Stunde des Bundestages. Für die Sicherstellung verfassungsrechtlicher Vorgaben müsse das Unternehmen eine "überdimensionierte Infrastruktur mit 12.000 Filialen unterhalten. Das belaste allein die Post, nicht aber die Wettbewerber, meinte die SPD-Politikerin. Der FDP-Abgeordnete Jürgen Koppelin äußerte die Vermutung, dass die Post erst durch den "Trick der Steuerbefreiung für den Börsengang aufgepäppelt" worden sei. Hendricks Amtskollege Manfred Overhaus müsse zurücktreten, da er als Staatssekretär die entsprechende Anweisung unterzeichnet habe und zugleich Mitglied des Aufsichtsrates des Unternehmens sei. SPD und Bündnis-Grüne bezeichneten diese Forderung als "Drehbuch, den Herrn Overhaus abzuschießen". Der Bündnis-Grüne Haushaltsexperte Oswald Metzger erklärte, die Post sei rechtlich nicht verpflichtet, für die Universaldienste Umsatzsteuer zu zahlen. Die Vorwürfe seien daher unbegründet. (vr/jök)
Bundesrat streitet über Steuerbefreiung der Post
Bundesfinanzministerium verweist auf Universaldienst des Unternehmens