Berlin. Der Bundesrat hat die Abschaffung des sogenannten Schienenbonus vorerst gestoppt. Die Länderkammer überwies eine entsprechende Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in den Vermittlungsausschuss. Der Bundesrat will in dem Vermittlungsverfahren erreichen, dass die gesetzliche Grundlage des Schienenbonus bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2015 für alle neuen Vorhaben gestrichen wird. Die Festlegung eines fixen Datums sei erforderlich, um Planungssicherheit für den Schienenbereich zu erreichen. Dies diene dem fairen Interessenausgleich zwischen Lärmschutz und Planungssicherheit.
Der Schienenbonus räumt Zügen seit Jahren das Recht ein, fünf Dezibel lauter zu sein als Autos. Hintergrund dieser Regelung war die Annahme, dass Schienenlärm als weniger belastend wahrgenommen wird als Straßenlärm. Das gilt inzwischen als überholt – auch, weil der Güterverkehr per Schiene zunimmt und mehr Hochgeschwindigkeitszüge unterwegs sind.
Der Bundestag hatte Ende November beschlossen, dass für den Bau neuer Bahnschienen künftig dieselben Lärmgrenzwerte gelten sollen wie für Straßen. Diese Gesetzesänderung hätte der Bundesrat nun zustimmen müssen, um sie wirksam werden zu lassen. Im Bundesrat verfügen Union und FDP aber über keine Mehrheit. (jök)