Berlin. So soll der bisherige Ausnahmetatbestand, wonach bei Beförderungsleistungen ab einer Mindesteinlieferungsmenge von 50 Stück keine vorherige Preisregulierung statt findet, entfallen. Das Prinzip der Preisregulierung vollkommen marktbeherrschender Unternehmen soll zukünftig ohne Ausnahme gelten. Außerdem soll der Markt für so genannte postvorbereitende Tätigkeiten (Einsammeln von Briefsendungen mehrerer Absender, Vorsortierung und Übergabe an die Deutsche Post AG mit dem Ziel der Weiterbeförderung) für Wettbewerber geöffnet werden. Damit trage man auch einer Entscheidung der Europäischen Kommission Rechnung, die hier eine Diskrepanz zwischen nationalem und europäischem Recht sieht. Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen. Ohne Erfolg blieb hingegen eine Initiative der Bundesländer Niedersachsen und Hessen, das Briefmonopol bereits Ende 2005 zu beenden. Beide Länder hatten einen entsprechenden Gesetzesentwurf wieder zurückgezogen, als abzeichnet, dafür keine Mehrheit gewinnen zu können.
Bundesrat fordert weitere Öffnung von Postteilmärkten
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes beim Deutschen Bundestag eingebracht. Durch Öffnung weiterer Teilmärkte soll die Liberalisierung auf dem Postsektor vorangetrieben werden.