Berlin. Die steuerliche Förderung von Diesel-PKW mit nachgerüsteten umweltfreundlichen Rußpartikelfiltern ist beschlossene Sache. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin den Öko-Bonus, um die Feinstaubbelastung durch den Verkehr zu begrenzen. Das von der Länderkammer beschlossene Bund-Länder-Konzept sieht den einmaligen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines Filters rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009 vor. Wer auf einen Rußfilter verzichtet, muss vom 1. April an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die KFZ-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen. Eine Nachrüstung mit Dieselrußfilter kostet im Schnitt etwa 600 Euro. Gut die Hälfte der Kosten würde also mit dem einmaligen Nachlass erstattet. In Deutschland gibt es etwa 10 Millionen Dieselfahrzeuge. Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) zufolge sind rund sechs Millionen nachrüstbar. Die Förderung koste bis zu 2,6 Milliarden Euro. Nicht nachgerüstete PKW mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 Mikrogramm pro Kilometer einhalten, werden mit dem Steuerzuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum im Vierjahreszeitraum April 2007 bis März 2011 belegt. Die Belastung beläuft sich nach Angaben des Bundes sowie der Länder auf etwa 25 Euro im Jahr. (dpa/tz)
Bundesrat billigt Steuerförderung von Dieselrußfiltern
Das Bund-Länder-Konzept sieht den einmaligen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines Filters vor