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Bundesrat billigt Cannabisgesetz

22.03.2024 14:56 Uhr | Lesezeit: 1 min
Mann raucht Cannabis, deutscher Adler hustet im Rauch
Die Teillegalisierung von Cannabis  gilt ab dem 1. April
© Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann

Nun ist es wohl offiziell: Schon bald wird Cannabis in Deutschland teillegalisiert sein. Dem neuen Gesetz stimmte nun der Bundesrat zu.

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In der Sitzung am Freitag, 22. März, hat der Bundesrat das Cannabis gebilligt – die Anträge auf Einberufung des Vermittlungsausschusses bekamen nicht die ausreichenden Stimmen. Nachdem es das Gesetz durch Bundesrat geschafft hat, können überwiegende Teile davon nach Ausfertigung und Verkündung zum 1. April in Kraft treten.

Die Teillegalisierung von Cannabis erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm. In der eigenen Wohnung werden bis zu 50 Gramm erlaubt, sowie der Anbau von drei Cannabispflanzen – das dabei geerntete Cannabis darf jedoch nur für den Eigenverbrauch verwendet werden.

Mehr Infos zum Thema:

Grünes Licht für Cannabis – mit welchen Regeln?

Rechtsblog zum geplanten Cannabis-Gesetz: Neue Pflichten für Arbeitgeber

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