Eine Änderung des Gesetzentwurfs zur LKW-Maut wird immer wahrscheinlicher. Nach dem Verkehrsausschuss hat auch der Finanzausschuss des Bundesrates dafür plädiert, die Zweckbindung für den Ausbau der Verkehrswege im Gesetz zu verankern. Zudem müssten im Gesetz bereits Entlastungen für das Güterverkehrsgewerbe bei der Mineralölsteuer und der Kfz-Steuer festgelegt werden. Wenn der Bundesrat dem Votum der Ausschüsse in seiner nächsten Sitzung am 1. Februar zustimmt, kommt es zum Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Länderkammer. Damit könnte die Verabschiedung des Mautgesetzes noch vor der Bundestagswahl gefährdet werden. Der Sprecher des Bundesverkehrsministeriums, Felix Stenschke, widersprach der Ansicht, das Mautgesetz ermögliche eine Verwendung der Mauteinnahmen für den allgemeinen Haushalt. Ein Signal an die Länderchefs, dass die Zweckbindung hineingeschrieben werde, solle es vor der Sitzung aber nicht geben. Im übrigen treffe eine Verzögerung des Gesetzes die Länder, da diesen die geplanten Verkehrsprojekte zu Gute kämen. Inzwischen hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mit einem Boykott der Maut gedroht. "Wenn das Gesetz keine ausreichende Ausgleichsregelung enthält, werden wir uns weigern, die Geräte zur Mauterfassung einzusetzen", sagte BGL-Hauptgeschäftsführer Karlheinz Schmidt. (vr/jök.)
Bundesländer kündigen Widerstand gegen Mautgesetz an
BGL droht mit Boykott wenn keine ausreichende Ausgleichsregelung festgeschrieben wird