Bundesgerichtshof bestätigt Schutz der Marke „Post“

24.10.2008 10:54 Uhr
Post-Chef Frank Appel
Post-Chef Frank Appel
©Foto: ddp

Der rechtliche Schutz der eingetragenen Marke "Post" bleibt bestehen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden

Bonn. Der rechtliche Schutz der eingetragenen Marke "Post" bleibt bestehen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit einer Beschwerde der Deutschen Post gegen die Löschung ihrer eingetragenen Wortmarke "Post" stattgegeben. Wettbewerber der Post hatten gegen die Eintragung der Marke geklagt und waren zuletzt im April 2007 vor dem Bundespatentgericht damit erfolgreich. Mit seiner heutigen Entscheidung hat der BGH diesen Beschluss nun aufgehoben. Der Begriff "Post" war 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als sogenannte Wortmarke der Deutschen Post eingetragen worden. Grundlage für die Eintragung war u.a. ein Gutachten, nach dem 84,6 Prozent der Verbraucher den Begriff "Post" mit der Deutschen Post verbinden. Bereits im Juni dieses Jahres hatte der BGH in zwei Einzelfallklagen über die praktische Auslegung des Schutzes der Marke "Post" entschieden. Danach ist eine Nutzung des Begriffs "Post" durch Wettbewerber der Deutschen Post nur zulässig, wenn sie sich im Geschäftsverkehr oder ihrer Werbung durch entsprechende Zusätze klar abgrenzen. Nicht erlaubt sei jedoch eine Kombination des Begriffs "Post" mit anderen Kennzeichen wie etwa der Farbe Gelb oder dem Posthorn, wodurch eine Verwechslungsgefahr mit der Deutschen Post erhöht würde. (ak)

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