Berlin. Pendler können auf ihrer Lohnsteuerkarte für 2007 die Pauschale für Fahrten zur Arbeit nun doch vom ersten Kilometer an als Freibetrag eintragen lassen. Darauf haben sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums die zuständigen Referatsleiter von Bund und Ländern verständigt. Damit zieht der Fiskus Konsequenzen aus einem Beschluss des Bundesfinanzhofs. Dieser hatte Zweifel an der gekürzten Pendlerpauschale erhoben. Bis das Bundesverfassungsgericht endgültig entscheidet, sind die Einkommensteuerbescheide 2007 vorläufig. Insofern besteht das Risiko von Steuernachzahlungen, falls das Bundesverfassungsgericht die gekürzte Pendlerpauschale doch für verfassungsgemäß hält. (dpa/kap)
Bundesfinanzhof entscheidet zur Pendlerpauschale
Pendlerpauschale kann ungekürzt auf der Steuerkarte für 2007 eingetragen werden