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Bundesarbeitsgericht: Keine Erstattung der Fortbildungskosten bei unklaren Verträgen

19.03.2008 09:55 Uhr

Eine Firma, die einem Beschäftigten eine Fortbildung bezahlt, muss ihre damit verbundenen Forderungen klar formulieren

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Erfurt. Andernfalls kann es sein, dass sich die Qualifizierung für das Unternehmen nicht rechnet. So lautet die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts am Dienstag in Erfurt. Die Richter wiesen die Klage eines Unternehmens ab, das von einem Mitarbeiter ein Ausbildungsdarlehen von knapp 24.000 Euro zurückforderte. Laut Vertrag sollte er nach seinem Studium zum Sozialversicherungsfachwirt eingestellt werden und das Darlehen in 60 Monatsraten zurückzahlen.Er lehnte jedoch die ihm angebotene Stelle nach seinem erfolgreichen Hochschulabschluss ab. Das Gericht verwies darauf, dass der Vertrag nicht die geforderten Grundsätze der Transparenz erfülle und den Mitarbeiter unangemessen benachteilige. Im Vertrag sei weder geregelt, mit welcher Tätigkeit der Mitarbeiter rechnen konnte, noch mit welchem Gehalt. „Eine derartig lückenhafte Vertragsgestaltung eröffnet dem Arbeitgeber ungerechtfertigt weitgehende Entscheidungsspielräume“, heißt es in dem Urteil (9 AZR R 186/07). (dpa/ak)
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