Bund darf die Post vollständig verkaufen

27.07.2001 17:51 Uhr

Opposition droht mit Ablehnung des Gesetzentwurfs im Bundesrat

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur mehrheitlichen Privatisierung der Deutschen Post AG verabschiedet und damit bei der Opposition scharfe Proteste ausgelöst. Damit erhält der Bund die Möglichkeit, alle seine Anteile an dem Unternehmen zu veräußern. Derzeit befinden sich noch 69 Prozent der Aktien im Besitz des Bundes. Dieser war bislang gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kontrollmehrheit von mindestens 50 Prozent plus eine Aktie an dem ehemaligen staatlichen Monopolbetrieb zu halten. Damit sollte sicher gestellt werden, dass derBund als Mehrheitsaktionär eine flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen auch in dünn besiedelten Regionen garantiert. Mittlerweile ist die Post durch eine spezielle Verordnung auf dieses Ziel verpflichtet worden. CDU/CSU und FDP begrüßten zwar das ordnungspolitische Ziel der Privatisierung, kündigten aber die Ablehnung des Gesetzentwurfs im Bundesrat an. "Wir sind streng dagegen, dass wir aus einem staatlichen Monopol ein privates Monopol machen", sagte der postpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elmar Müller, gegenüber der Verkehrs-Rundschau. Die unionsregierten Länder würden nur zustimmen, wenn das kürzlich verlängerte Postmonopol früher als wie geplant 2007 aufgehoben werde. Der FDP-Postexperte Rainer Funke sagte, man werde die "Absahnstrategie" des Bundesfinanzministers nicht hinnehmen. (vr/jök.)

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