Eine entsprechende Empfehlung gab der Berliner Verband deutscher Kurier-Express-Post-Logistikdienstleister (Keplog) allen betroffenen Kep-Diensten. Hintergrund für diese Empfehlung bilden zwei Gerichtsbeschlüsse des Landesgerichts Berlin und des Oberlandesgerichts Hamburg. In beiden Fällen vertraten die Richter eine ähnliche Auffassung: Ein Kep-Dienst, der bewusst ohne Lizenz lizenzpflichtige Sendungen befördert, verschafft sich einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil, sowohl gegenüber einen Mitbewerbern, die sich auf eine lizenzfreie Tätigkeit beschränken, als auch gegenüber Mitbewerbern mit Lizenz, denn er macht ihnen in einem Bereich Konkurrenz, der ohne Erlaubnis verwehrt ist. In beiden Fällen liege unlauterer Wettbewerb vor. Im Berliner Fall wurde sogar später eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Mark verhängt, da sich der Kep-Dienst, nach wie vor ohne die entsprechende Lizenz, nicht an eine gerichtliche Auflage hielt und die Werbung für die Ausführung und die Vermittlung von Postfachleerungen und Briefverbringungen zur Postfiliale nicht einstellte. Nach Aussage des Keplog-Verbandes führen jeden Tag viele Kep-Dienste und Kurierfahrer lizenzpflichtige Leistungen durch, ohne dafür die erforderliche Erlaubnis zu besitzen. Oft seien sich die Verantwortlichen ihres Wettbewerbsverstoßes gar nicht bewusst, so der Verband.
Briefbeförderung nicht ohne Lizenz
Gerichtsentscheid: Wer ohne die nötige Lizenz Briefe befördert, macht sich des unlauteren Wettbewerbs strafbar.